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Betreuungsinformationen

Kita- Ordnung des Kinderhauses

1. Aufnahme:

  • in unsere Kita nehmen wir Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit auf

  • über die Aufnahme der Kinder entscheidet der Träger und die Leitung der Einrichtung

 

2. Öffnungszeiten:

Unsere Kita ist von Montag bis Freitag von 6.00 -16.30 Uhr geöffnet.

  • die Kinder sollten bis spätestens 9.00 Uhr gebracht werden

  • in der Zeit von 10.45 – 11.30 Uhr essen wir zu Mittag

  • Kinder, die Mittagskinder oder Halbtagskinder sind und Kinder, die nicht mitessen, können bis 12.oo Uhr abgeholt werden (Kinder obere Etage bis 11.30 Uhr)

  • in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr ist Mittagsruhe in unserem Haus

  • über die Schließung an Brückentagen und in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr entscheidet die Einrichtungsleitung

  • bei Nichtbesuch oder Krankheit müssen die Kinder bis 8.00 Uhr telefonisch abgemeldet werden

 

3. Versicherung:

Die Kinder sind nach den Bestimmungen der Unfallkasse Sachsen gegen Unfall versichert. 

  • auf dem direkten Weg von und zur Kita

  • während des Aufenthaltes in der Kita und während allen Veranstaltungen in der Kita

 

Alle Unfälle im Zusammenhang mit der Kita müssen unverzüglich an die Leitung der Einrichtung gemeldet werden.

Eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.

 

Gegen Verlust, Beschädigung und Verwechslung der Garderobe sind wir nicht versichert.

 

4. Regelung in Krankheitsfällen:

  • bei starken Erkältungskrankheiten, Durchfall, Erbrechen, Fieber müssen die Kinder zu Hause bleiben / 48 Stunden symphtomfrei.

Wir raten dringend, durch Krankheit geschwächte Kinder zu Hause gründlich auskurieren zu lassen.

  • bei allen ansteckenden Krankheiten darf die Kita nicht besucht werden

  • eine ärztliche Bescheinigung für den Wiederbesuch der Einrichtung ist vorzulegen

  • bei einem bestehenden Infektionsrisiko werden die Eltern per Aushang in der Kita informiert

 

5. Verbindliche Anerkennung:

Diese Kita-Ordnung wird den Eltern bei der Anmeldung ausgehändigt und durch Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag als verbindlich anerkannt.